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Strafzettel selber schreiben: Was ist erlaubt – und was nicht?

„Ich pack dem da mal einen Strafzettel hin." Gut gemeint – aber wenn dein selbstgebastelter Zettel offiziellen Bußgeldbescheiden zu ähnlich sieht, kann das richtig teuer werden. Hier die rechtliche Lage und was wirklich legal ist.

Echte Strafzettel sind hoheitliche Urkunden

Bußgeldbescheide werden ausschließlich durch Ordnungsbehörden ausgestellt. Wer einen Zettel imitiert, der wie ein offizieller Strafzettel aussieht (Behördenlogo, Aktenzeichen, Zahlungsaufforderung), kann sich wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB) oder Urkundenfälschung strafbar machen.

Was ist erlaubt?

Hinweiszettel sind völlig legal – solange klar erkennbar ist, dass es sich um eine private Mitteilung handelt. Keine Behördenlogos, kein Aktenzeichen, keine Zahlungsaufforderung. Der Ton darf scharf und sarkastisch sein, darf aber keine Beleidigungen enthalten.

  • ✅ „Lieber Parker, das war beschissen geparkt." – legal
  • ✅ Ankreuzbare Verstöße als Information – legal
  • ❌ „Bußgeld 35€, einzuzahlen auf Konto…" – Urkundenfälschung
  • ❌ „Ordnungswidrigkeit nach § 12 StVO" mit Behörden-Anschein – Amtsanmaßung

Beleidigung: die 50-Euro-Falle

„Vollidiot", „Spast", oder Schlimmeres auf einem Zettel ist eine Beleidigung nach § 185 StGB – auch wenn der Empfänger zuerst falsch geparkt hat. Strafen bis 90 Tagessätze sind möglich. Bleib sachlich oder humorvoll, dann passiert nichts.

Mit Sticker statt Zettel?

Aufkleber sind eine Grauzone. Solange sie rückstandslos abziehbar sind und keine Lackschäden verursachen, sind sie meist zulässig. Hinterlässt der Sticker Klebereste oder schädigt den Lack, ist das Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Tipp aus der Praxis

Unsere Karten sind bewusst als Hinweiszettel gestaltet – kein behördlicher Anschein, keine rechtliche Falle.