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Falschparker auf Privatgrundstück: Deine Rechte als Eigentümer

Auf öffentlicher Straße ist das Ordnungsamt zuständig. Auf Privatgrundstücken hast du als Eigentümer oder Mieter deutlich mehr Hebel – musst aber auch ein paar Spielregeln beachten, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

1. Halterhaftung greift

Auf Privatgrund ist nicht der Fahrer, sondern der Fahrzeughalter haftbar. Das Kennzeichen reicht – du musst den Fahrer nicht kennen, um deine Rechte durchzusetzen.

2. Beschilderung ist Pflicht

Damit du Falschparker abschleppen lassen darfst, muss klar erkennbar sein, dass es sich um Privatgrund handelt. Schilder wie „Privatparkplatz – Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" sind Voraussetzung. Ohne Schild: keine Abschlepp-Befugnis.

3. Abschleppen lassen

Mit Beschilderung darfst du einen Abschleppdienst beauftragen. Wichtig: Du gehst zunächst in Vorleistung (Abschleppgebühr), holst dir das Geld dann vom Halter zurück. In der Regel zahlt die Versicherung des Halters – oder im Streit der Halter selbst nach Klage.

Faustregel Kosten: 150–300 € pro Abschlepp-Vorgang in deutschen Großstädten.

4. Hinweiszettel + Foto

Niedrigschwellige Reaktion: Hinweiszettel + Foto + freundliches Gespräch beim nächsten Antreffen. Das reicht in 80 % der Fälle.

5. Zivilrechtliche Schritte

Bei wiederholtem Falschparken kannst du eine Unterlassungsklage einreichen. Aufwand und Kosten meist unverhältnismäßig – nur bei Dauer-Stalking sinnvoll.

Was nicht erlaubt ist

Lack zerkratzen, Reifen plattstechen, Auto wegschieben mit eigener Kraft (kann zu Schäden führen → du haftest). Auch Ketten oder Pollersystem nachträglich anbringen, um den Wagen festzuhalten, ist Nötigung.

Tipp aus der Praxis

Die schnellste Lösung gegen Wiederholungstäter: ein deutlicher Hinweis. Unsere Karten machen das in zwei Sätzen klar.